React


BA Bedingungen und Richtlinien für Unternehmen React


Muster Antrag

Achtung zusammen,
unter anderem im Anhang gibt es die Voraussetzungen für eine Förderung von React.

Die Sommer Foundation kann absofort:
gemeinwohl orientierte:

1. Start Ups,
2. Unternehmen (KMU`s,
3. Einzelunternehmer*innen

nahezu kostenlos coachen, trainieren, an Projekten arbeiten und Transforamtions-Prozesse durchführen. 90 Prozent trägt Ibykus/ d.h. das Wirtschaftsminesterium.

Das geht bisher leider nur 2023. Voraussichtlich im Herbst 2024 startet ein neues Förderprogramm. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Wir bekommen pro Unternehmen 10-35 Tage (die können auch gestückelt sein). D.h. das Unternehmen, Start UP`s, der/die Einezlunternehmer*in braucht nichts zu zahlen.
Wir erstellen dann für die betroffenen Projekte, Einzel Unternehmer*innen, Start Up´s und Unternehmen mit Mitarbeite*innen einen Antrag und Businessplan.
Wendet euch an uns, sofern ihr Unternehmen kennt oder sichert ab, ob ihr selbst eine Förderung bekommen könnt.

Leitet bitte die Info weiter, da selten diese Unternehmen so gefördert werden, sodass sie nichts ausgeben müssen und trotzdem tiefgreifende Unterstützung mit hoher Qualität erhalten.
Melden unter:

frauke.sommer@sommer-foundation.com
+491723229954

Gemeinwohl bedeutet, das die Unternehmen :

  • mindestens 50 Prozent selbst erwirtschaften (d.h. nicht nur über Fördermittel leben),
  • sich ggf. ökonmisch sich ausrichten (erneuerbare Enegien, Nachhaltigkeit, Zukunftsausrichtung),
  • ggf. Bioanbau betreiben,
  • innovative Zukunftsausrichtungen haben,
  • ggf. sich digital auf die „Neuzeit ausrichten“,(Brückenbau zur künstlichen Intelligenz,
  • Frauen fördern,
  • neue Ansätze bedienen,
  • Start Ups, groß machen,
  • ggf. im IT Bereich neue, innovative Ansätze verfolgen
  • Alles was die Umwelt, Familie, den Mittelstand stärkt,
  • die Menschen „glücklich macht,
  • alle Unternehmen, die die soziale, ökonomische, digitale Transformation der gesellschaft unterstützen,
  • alle Unternehmensformen, die für Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit stehen,
  • alle Start Up`s, die sich vor dem 3. Quartal 2017 und nicht nach dem 2. Quartal 2020 angemeldet haben oder registriert sind (B),
  • alle KMU´s -kleine Mittelständische Unternehmen (1 bis 250 MA) Gründung des gemeinwohl orientierten KMU erfolgte grundsätzlich vor dem 2.Quartal 2020
  • Unter „Sozialunternehmen“ versteht die Europäische Kommission Unternehmen,
  • alle Untenehmen, die innovativ, zukunftsausgerichtet sind und besondere Konzepte für ihre MA leben (Förderprogramme)
  • für die das soziale oder gesellschaftliche gemeinnützige Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was
    sich oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert,
  • deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses soziale Ziel zu erreichen und
  • deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mit-
    bestimmung oder Mitarbeitendenbeteiligung basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.
    Die formale Antragstellung und der Nachweis der Förderung erfolgen durch ein von der Bewilligungsstelle registriertes
    und durch das gemeinwohlorientierte Unternehmen beauftragtes Beratungsunternehmen.
  • Formelle Voraussetzungen für die Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Modul A sind:
  • es handelt sich um ein wirtschaftlich unabhängiges KMU gemäß EU-KMU-Definition,
  • das gemeinwohlorientierte KMU ist dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig (keine Nebenerwerbstätigkeit),
  • mindestens 50 % der Einnahmen müssen am Markt erwirtschaftet worden sein und dürfen nicht aus Leistungen vo
  • nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) geförderten Maßnahmen stammen,
  • es handelt sich um ein gemeinwohlorientiertes KMU, das mindestens eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung
    (SDG) der Vereinten Nationen nachvollziehbar adressiert,
  • es müssen nachvollziehbare quantitative und qualitative Erläuterungen der bisherigen und für die Zukunft geplanten
    Wirkungsziele vorliegen,
  • Gründung des gemeinwohlorientierten KMU erfolgte grundsätzlich vor dem zweiten Quartal 2020.
  • Formelle Voraussetzungen für die Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Modul B sind:
  • es handelt sich um ein wirtschaftlich unabhängiges KMU gemäß EU-KMU-Definition,
  • das gemeinwohlorientierte Startup ist dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig (keine Nebenerwerbstätigkeit),
  • es handelt sich nicht um ein Gründungsvorhaben,
  • die Gründung des gemeinwohlorientierten Startups erfolgte nicht vor dem dritten Quartal 2017 und grundsätzlich
    nicht nach dem zweiten Quartal 2020,
  • es handelt sich um ein gemeinwohlorientiertes Startup, das mindestens eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwick-
    lung (SDG) der Vereinten Nationen nachvollziehbar adressiert,
  • es müssen nachvollziehbare quantitative und qualitative Erläuterungen der künftigen Wirkungsziele vorliegen,
  • das Geschäftsmodell sieht vor, dass mindestens 50 % der Einnahmen am Markt erwirtschaftet worden sein müssen
    und nicht aus Leistungen von nach dem SGB geförderten Maßnahmen stammen dürfen,
  • Vorlage eines Geschäftskonzepts mit belegbaren Wachstumsaussichten für die nächsten zwei Jahre.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege und Unternehmen, die ihre Umsätze zu mehr als 50 % aus
    Einnahmen basierend auf nach den Vorschriften des SGB geförderten Leistungen erzielen und dadurch weder
    wirtschaftlich noch unternehmerisch unabhängig tätig sind,
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie Unterneh-
    men, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abge-
    geben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind,
  • Unternehmen, die sich im Zeitpunkt der Bewilligung eines Zuschusses in einem Insolvenzverfahren befinden, zah-
    lungsunfähig (§ 17 der Insolvenzordnung) oder überschuldet (§ 19 der Insolvenzordnung) sind,
  • Unternehmen, die vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen oder bereits Vereinbarungen
    zwischen den beteiligten Partnerinnen und Partnern rechtskräftig abgeschlossen haben,
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffent-
    lichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen,
  • Unternehmen, die durch Unternehmensangehörige, durch ein mit dem Unternehmen mehrheitlich unmittelbar oder
    mittelbar verbundenes Beratungsunternehmen oder durch Angehörige im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 1 des
    Strafgesetzbuchs (StGB) der Vertretungsberechtigten des Unternehmens beraten werden,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur
    Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen
    sind (Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung).